Die Heizungsanlage – egal ob im Eigenheim oder in einer Wohnung, ob klein oder groß – sollte ordnungsgemäß geplant, durchgeführt und gewartet werden. Dabei geht es nicht nur um Wärme und ein gesundes Raumklima, sondern auch um den optimalen Energieverbrauch.
- Wartung und Reparaturen von Gasthermen, Heizkessel, Wärmepumpen (aller Marken & Geräte)
- Behebungen von Störungen und Gasgebrechen
- Austausch von Heizkörpern
Je nach Zustand des Gebäudes und der Fenster, Türen sowie Dämmung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen bezüglich Ihrer Heizungsanlage an:
- Öl- und Gasheizungen
- Heizungen für Festbrennstoffe (z.B. Holz, Pellets oder Hackschnitzel)
- Wärmepumpen
- Solarenergie
Wir beraten Sie, welche Heizung für Ihre Wünsche und Ihre örtlichen Gegebenheiten am besten geeignet ist.
Die Heizung verbraucht im Haushalt am meisten Energie und verursacht damit mit Abstand am meisten CO₂. Beim Wechsel der Heizungsanlage kann der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Das ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern kann auch Heizkosten sparen.
In unserer Umwelt steht uns eine große Menge von Energie zur Verfügung, die wir kostenlos nutzen können. Setzen Sie auf erneuerbare Energie, sparen Sie viel Geld und schützen wir unsere Umwelt - tauschen Sie jetzt Ihren alten Öl-/Gaskessel und sichern Sie sich zusätzlich Förderungen!
Alternativen sind:
Verschiedene Messungen und Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben.
Das niederösterreichische Gassicherheitsgesetz schreibt beispielsweise eine wiederkehrende sicherheitstechnische Überprüfung von Gasanlagen zumindest alle 12 Jahre zwingend vor. Wir überprüfen dabei die Gasdichtheit der Leitungen, Armaturen und Regeleinrichtungen sowie Geräte und Aufstellbedingungen.
Die niederösterreichische Bautechnikverordnung schreibt Eigentümern von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln und einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW vor, diese in folgenden Intervallen überprüfen zu lassen:
- Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von 6-50 kW: alle 3 Jahre
- Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW: jährlich
Die Überprüfungen dienen der allgemeinen Sicherheit und vor allem auch dem persönlichen Schutz. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser wiederkehrenden Prüfungen hat der Betreiber der Gasanlage bzw. Heizungsanlage zu sorgen.